Von Onkel Rosebud
Auflegen durfte offiziell nicht jeder. Um in der DDR als DJ arbeiten zu dürfen, benötigte man eine sogenannte „Staatliche Spielerlaubnis für Schallplattenunterhalter“, die umgangssprachlich „Pappe“ genannt wurde. „Schallplattenunterhalter“ (oder kurz SPU) war der Ersatz für den Begriff „Diskjockey“. Denn um sich vom Westen abzuheben, legte die DDR statt Anglizismen auf eigene Wortkreationen Wert. Angehende SPUs mussten Lehrgänge wie Musikgeschichte, Stilrichtungen und Sprecherziehung durchlaufen, um überhaupt zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, die vor einer Kommission der Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) des jeweiligen Bezirks abzulegen war.
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