Von Onkel Rosebud
Auflegen durfte offiziell nicht jeder. Um in der DDR als DJ arbeiten zu dürfen, benötigte man eine sogenannte „Staatliche Spielerlaubnis für Schallplattenunterhalter“, die umgangssprachlich „Pappe“ genannt wurde. „Schallplattenunterhalter“ (oder kurz SPU) war der Ersatz für den Begriff „Diskjockey“. Denn um sich vom Westen abzuheben, legte die DDR statt Anglizismen auf eigene Wortkreationen Wert. Angehende SPUs mussten Lehrgänge wie Musikgeschichte, Stilrichtungen und Sprecherziehung durchlaufen, um überhaupt zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, die vor einer Kommission der Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) des jeweiligen Bezirks abzulegen war.
Diese Kommission bestand aus Funktionären und Künstlern und beurteilte das musikalische Knowhow, das möglichst ausgewogene Musikprogramm und die technischen Kenntnisse. Neben der Moderation war auch die Organisation von Partyspielen, Quizrunden und anderen interaktiven Unterhaltungsangeboten wichtig. Und nicht zuletzt die Befähigung zur Erfüllung des Bildungsauftrags. Die Bürger des Arbeiter- und Bauern-Staates sollten auch in ihrer Freizeit sozialistisch geprägt werden. Und dafür war die ideologisch korrekt vorgetragene politische Gesinnung des Unterhalters nicht unerheblich. Letztlich war den Diskothekern und auch manchem Prüfer in der KGD-Kommission klar, dass es sich beim politischen Teil der Prüfung meist um pures Theater handelte. Andererseits kann es nicht falsch sein, dass DJs generell über eine gute technische und künstlerische Ausbildung verfügen.
Nach erfolgreicher Prüfung wurde der frischgebackene SPU in die Amateurkategorie A (= gut), in seltenen Fällen auch gleich in B (= sehr gut) eingestuft. Mit Weiterbildungsveranstaltungen bereitete er sich dann auf die nächste Einstufung vor. Sie fand alle zwei Jahre statt, denn mit Stufe C (= ausgezeichnet) erschlossen sich wieder neue Möglichkeiten.
Als Amateur mit Stufe A durfte man offiziell nur im eigenen Stadtbezirk auflegen. Mit Stufe B waren Auftritte in ganz Dresden und Umland erlaubt. Und mit Stufe C durfte man Engagements in der gesamten DDR annehmen. Mit der darauffolgenden Sonderstufe S befand man sich dann schon in der Warteschleife für den Profi-Status. Auch die Profis waren dann noch mal in drei Honorarstufen von A bis C eingeteilt.
Über die Einstufung wurde auch der Stundenlohn von 5,- bis 10,50 Mark für Amateure und bis zu 380,- Mark Abendhonorar für Profis festgelegt. Zuschläge gab es für Fahrtkosten, Nutzung der eigenen Anlage und der eigenen Tonträger. Obwohl das nicht nach viel klingt, verdienten Diskotheker durchaus besser als normale Facharbeiter, die einen durchschnittlichen Monatslohn von 700,- Mark nach Hause brachten.
Mit der Einstufung und Honorarordnung sortierten die DDR-Behörden die Diskotheker in die bereits bestehende Verordnung für Unterhaltungskunst ein, die für Berufskünstler wie Schauspieler, Sänger, Artisten, Drehbuchautoren und Regisseure galt. Absolventen der Musikhochschulen erhielten nach ihrem Abschluss automatisch den Berufsausweis Kategorie A. Diskotheker waren sozusagen Quereinsteiger und mussten daher vor der Einstufungskommission vorspielen.
Für viele DJs in der DDR blieb das Auflegen meist ein Hobby neben dem eigentlichen Beruf. Alle SPUs mit Amateureinstufung hatten nebenher einen „ordentlichen“ Beruf, der ihnen ihre nächtliche Tätigkeit gestattete. Denn allgemein bestand eine Arbeitspflicht in der DDR. Wer keiner geregelten Arbeit nachging, hatte keine Krankenversicherung und konnte zur Aufnahme einer Arbeit genötigt oder sogar ins Gefängnis gesteckt werden. Für Diskotheker mit der Profi-Einstufung galt das Auflegen hingegen offiziell als Beruf. Sie durften ausschließlich ihrer Musik nachgehen und verdienten für DDR-Verhältnisse richtig gut.
Offiziell konnten die Diskotheker nicht einfach die Musik spielen, die sie wollten. Die 60/40-Regel legte strikt fest, dass mindestens 60% der Musik „SW“ sein, also aus der „sozialistischen Welt“ stammen musste. Dies musste mit Titellisten nachgewiesen werden, die für die DDR-Verwertungsgesellschaft AWA pro Auftritt erstellt wurden. Nur 40% der am Abend gespielten Musik durfte „NSW“, also „nicht-sozialistische Welt“ sein.
Diesen Umstand galt es offiziell einzuhalten, was der DDR-Führung nicht ungelegen kam, die argwöhnisch darauf achtete, dass sich ihre Jugend nicht zu aufmüpfig verhielt. Natürlich konnte sich kein DJ an diese Regelung halten. Ihm wäre das Publikum weggelaufen.
Und so wurde die 60/40-Regel eigentlich nur beim Vorspielen vor der Einstufungskommission oder bei sehr offiziellen Anlässen eingehalten. Sie spiegelte in keiner Weise die Realität in den DDR-Diskos wieder. Aber auch wenn der Staat die DJs in den allermeisten Fällen gewähren ließ, konnten Tatbestände wie illegale Westimporte oder Verstöße gegen die 60/40-Regel immer als Vorwand genutzt werden, um auffällig gewordene Diskotheker abzustrafen. Die Maßnahmen reichten von weniger Aufträgen durch die KGD über ein außerplanmäßiges Vorspielen zur erneuten Bestätigung der Einstufung bis hin zum Verlust der SPU-Lizenz.
Grundsätzlich erschienen die Diskotheker den Behörden sehr viel unverdächtiger als kritische Liedermacher. Und die unverfängliche Bespaßung des Volkes nach Feierabend war ausdrücklich erwünscht. Aber wer sich nicht an das Gewünschte hielt, war raus. Das war die Hintertür, die sich der DDR-Staat immer offenhielt.
Also wurde zum Einlass um 19 Uhr zumeist unverfängliche Instrumentalmusik aus den sozialistischen Ländern gespielt. Und dann ab 20:30 Uhr die Musik aufgelegt, zu der die Jugend tatsächlich tanzen wollte. Auch bei den immer mal wieder eingeschobenen Showauftritten z.B. von Artisten oder Tänzern wurde bevorzugt Ost-Musik gespielt. Schließlich wollte man der Quote zumindest ein wenig näherkommen. Die Titellisten der Radiosendung „Metronom“ (ausschließlich Titel zur 60%-Kategorie) boten bei der Auswahl eine gute Orientierung. Außerdem wurde die Playlist in der Zeitschrift „Junge Welt“ abgedruckt und jährlich in der Zeitschrift „In Sachen Disko“ zusammengefasst veröffentlicht.
Zum Einsatz kamen neben den Schallplatten der staatlichen Plattenfirma Amiga zumeist Tonbandmitschnitte aus dem Radio. Im DDR-Rundfunk gab es dafür Musiksendungen wie „Tippdisco“, „Metronom“, „Maxistunde“, „Podiumsdiskothek“ oder „Duett – Musik für den Rekorder“, wo pro Sendung eine komplette Albumseite ohne Moderation zum Mitschneiden gespielt wurde.
Auf der sicheren Seite waren Diskotheker auch mit Lizenzplatten von westlichen Musikern, die bei Amiga herauskamen. Genau wie DDR-Produktionen zum Einheitspreis von 16,10 Mark für LPs und 8,10 Mark für die „Quartett“-Singles mit vier Stücken. Diskotheker bekamen dank ihrer staatlichen Spielerlaubnis diese Platten bevorzugt. Weniger Privilegierte bildeten lange Schlangen vor den Plattenläden, wenn mal wieder ein beliebter Westkünstler auf Lizenzplatte erhältlich war, denn West-Vinyl war schwer zu kriegen.
Grundsätzlich lief in den Diskos der DDR ein breitgefächertes Programm. Während in der Hauptstadt bestimmte Läden durchaus eine gewisse musikalische Ausrichtung hatten, wurde das Publikum anderswo mit speziellen „Runden“ abgeholt. Mal eine Heavy- oder Blueser-Runde für die Rockfans, eine „DeMo“-Runde für die Depeche-Mode-Fans, eine Funk-Runde oder der Boogie-Soundtrack für eine Breakdance-Performance. Und auch mindestens eine langsame Runde für den Engtanz musste sein!
Die Musik war jedoch nicht alles: Die Diskotheker lernten ja in den Vorbereitungskursen zur Einstufungsprüfung ebenso die Kunst der Unterhaltung. Dazu gehörte nicht nur die fortwährende Moderation, sondern oft auch die komplette Planung des Abendprogramms mit zusätzlichen Showauftritten von Tanzgruppen, Breakdancern oder Bands.
Dies alles war beim Publikum nicht verpönt, sondern wurde erwartet. Die Grundidee war es letztlich, dass die rollende Disko eine Art Live-Radiosendung im Club mit tanzbarer Musik und interessantem Rahmenprogramm präsentierte.
Onkel Rosebud
P.S.: Editorische Notiz: Dieser Text ist ein Remix des Artikels „DJs in der DDR: Die Diskotheker“ von Mijk van Dijk, veröffentlicht am 03.10.2024 auf bonedo.de.
